Elektroauto Kaufprämie in Pattensen
Jetzt staatliche Zuschüsse für Elektromobilität sichern

Elektroauto Kaufprämie in Pattensen

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Elektroauto Förderung

bis zu 6.000 € sichern

Mit der Elektroauto Förderung 2026 wird der Umstieg auf Elektromobilität noch attraktiver. Staatliche Förderprogramme unterstützen Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines vollelektrischen Fahrzeugs und können – je nach persönlicher Situation – finanzielle Vorteile von mehreren tausend Euro ermöglichen.

Als Autohaus Sustrate in Pattensen beraten wir Sie zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Elektrofahrzeugs von Opel oder Citroën. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Mobilität und Ihre Fördervoraussetzungen.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

  • wie die Elektroauto Förderung 2026 funktioniert
  • wer Anspruch auf die Kaufprämie hat
  • wie hoch die möglichen Zuschüsse ausfallen können
  • und wie Sie die Förderung beim Fahrzeugkauf nutzen können

Unsere Elektro-Leasingangebote mit Förderung

Wie funktioniert die Elektroauto Förderung 2026?

Grundlagen

Die Elektroauto Förderung 2026 unterstützt den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität und macht den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs finanziell attraktiver. Ziel der Förderung ist es, Elektromobilität stärker zu fördern und den CO₂-Ausstoß im Straßenverkehr zu reduzieren. Wichtige Voraussetzungen im Überblick:

  • Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sowie unter bestimmten Voraussetzungen Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
  • Fahrzeug muss neu sein und erstmals in Deutschland zugelassen werden
  • Gültig für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026
  • Förderung läuft bis maximal 31. Dezember 2028 oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind
  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs: 36 Monate
  • Zuschüsse können je nach Einkommen und Haushaltsgröße variieren
  • Antragstellung erfolgt online über das entsprechende Förderportal spätestens innerhalb eines Jahres nach Zulassung

Autohaus Sustrate in Pattensen unterstützt Sie gerne bei Fragen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und hilft Ihnen dabei, die passende Förderung für Ihr neues Opel oder Citroën Elektrofahrzeug optimal zu nutzen.

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Wer hat Anspruch auf die Elektroauto Kaufprämie?

Die staatliche Elektroauto Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Unternehmen oder gewerbliche Flotten sind nicht förderberechtigt. Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Antragsteller muss Privatperson sein
  • Fahrzeug muss privat genutzt werden
  • Fahrzeug wird auf den Antragsteller zugelassen
  • keine gewerbliche Nutzung
  • zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 80.000 €
  • Für Familien gelten erweiterte Einkommensgrenzen

Unser Team im Autohaus Sustrate in Pattensen prüft gerne gemeinsam mit Ihnen, ob Sie Anspruch auf die Förderung haben.

Wie hoch ist die Elektroauto Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt vom Fahrzeugtyp, dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder ab. Je niedriger das Einkommen, desto höher kann die Förderung ausfallen. Damit kann sich eine Gesamtförderung von bis zu 6.000 € für ein Elektroauto ergeben.

Basisförderung je nach Fahrzeugtyp:

  • Reines Elektroauto (BEV) → 3.000 € Förderung
  • Plug-in-Hybrid / Range-Extender → 1.500 € Förderung

Familienbonus:

  • 500 € pro Kind
  • maximal 1.000 € für zwei Kinder

Einkommensabhängige Zuschläge

Für Elektroautos:

  • Einkommen bis 80.000 € → 3.000 € Förderung
  • Einkommen bis 60.000 € → 4.000 € Förderung
  • Einkommen bis 45.000 € → 5.000 € Förderung

Für Plug-in-Hybride:

  • Einkommen bis 80.000 € → 1.500 € Förderung
  • Einkommen bis 60.000 € → 2.500 € Förderung
  • Einkommen bis 45.000 € → 3.500 € Förderung
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Wie können Sie die Förderung beim Fahrzeugkauf nutzen?

Damit Sie die Elektroauto Kaufprämie erhalten, müssen einige Schritte eingehalten werden.

Typischer Ablauf:

  1.  Auswahl eines förderfähigen Elektrofahrzeugs

  2.  Kauf oder Leasing des Fahrzeugs

  3.  Erstzulassung des Fahrzeugs in Deutschland

  4.  Antragstellung über das staatliche Förderportal

  5.  Auszahlung der Förderung nach Prüfung

Der Antrag muss spätestens innerhalb eines Jahres nach der Fahrzeugzulassung gestellt werden. Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen werden. Entscheidend ist also das Zulassungsdatum – nicht der Zeitpunkt der Bestellung.

Elektroprämie 2026

Übersicht der Förderung

Förderung bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (BEV)

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Haushalt ohne Kinder

Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren

Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren

bis 45.000 €

5.000 €

5.500 €

6.000 €

45.001 € bis 60.000 €

4.000 €

4.500 €

5.000 €

60.001 € bis 80.000 €

3.000 €

3.500 €

4.000 €

80.001 € bis 85.000 €

nicht förderfähig

3.500 €

4.000 €

85.001 € bis 90.000 €

nicht förderfähig

nicht förderfähig

4.000 €

90.001 € und darüber

nicht förderfähig

nicht förderfähig

nicht förderfähig

Förderung bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-ln-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV)

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Haushalt ohne Kinder

Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren

Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren

bis 45.000 €

3.500 €

4.000 €

4.500 €

45.001 € bis 60.000 €

2.500 €

3.000 €

3.500 €

60.001 € bis 80.000 €

1.500 €

2.000 €

2.500 €

80.001 € bis 85.000 €

nicht förderfähig

2.000 €

2.500 €

85.001 € bis 90.000 €

nicht förderfähig

nicht förderfähig

2.500 €

90.001 € und darüber

nicht förderfähig

nicht förderfähig

nicht förderfähig

Persönliche Beratung zur Elektroauto Förderung in Pattensen

Die Elektroauto Förderung 2026 macht den Umstieg auf Elektromobilität attraktiver denn je. Gleichzeitig werfen Förderprogramme, Voraussetzungen und Fahrzeugauswahl oft viele Fragen auf. Genau dabei unterstützen wir Sie persönlich.

Im Autohaus Sustrate in Pattensen beraten wir Sie umfassend zu aktuellen Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen dabei, das passende Elektrofahrzeug von Opel oder Citroën zu finden. Gemeinsam prüfen wir, welche Förderungen für Sie infrage kommen und welche Mobilitätslösung am besten zu Ihrem Alltag passt.

Unsere Beratung umfasst unter anderem:

  • Informationen zur Elektroauto Kaufprämie 2026
  • Unterstützung bei der Auswahl eines förderfähigen Elektrofahrzeugs
  • Beratung zu Lademöglichkeiten und Wallbox-Lösungen
  • Hinweise zum Antrag und zu den Fördervoraussetzungen

Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin bei Autohaus Sustrate in Pattensen und starten Sie gemeinsam mit uns in die Elektromobilität.

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Rechtliche Hinweise:

Kombinierte Werte gem. WLTP*: Opel Frontera Electric: Energieverbrauch: 16,5-18,3 kWh/100 km; CO₂-Emission 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

¹ Unverbindliche Privatkunden-Angebote (Bonität vorausgesetzt) der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg, für die Autohaus Sustrate GmbH & Co. KG als ungebundener Vermittler tätig ist. Alle Preisangaben verstehen sich inkl. MwSt. Abrechnung von Mehr- und Minderkilometern (Freigrenze 2.500 km) sowie ggf. Schäden nach Vertragsende. Angebote gültig bis 30.06.2026. Nicht kombinierbar mit anderen Rabatten und Aktionen. Die Leasingsonderzahlung kann durch eine staatliche Förderprämie kompensiert werden. Die Förderung ist nicht Bestandteil des Leasingvertrags.

a Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000,- € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000,- € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000,- € = Elektro 5.000,- €/ PHEV 3.500,- € , bis 60.000,- € = Elektro 4.000,- €/PHEV 2.500,- €, bis 80.000,- € = Elektro 3.000,- €/PHEV 1.500,- €. Pro Kind 500,- € on top bis max. 1.000,- €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Erstzulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Leasingsonderzahlung kann durch die staatliche Förderprämie ganz oder teilweise übernommen werden.